Laut den Merkblättern T 021 und T 023 der Berufsgenossenschaft RCI müssen folgende Wartungsintervalle bei tragbaren Gaswarngeräten eingehalten werden:
- Vor jeder Arbeitschicht muss eine Sichtkontrolle und Anzeigetest durch eine unterwiesene Person durchgeführt werden.
- Alle 4 Monate muss eine Funktionskontrolle durch eine qualifizierte Person durchgeführt werden.
- Alle 12 Monate muss eine Systemkontrolle durch eine befähigte Persion durchgeführt werden.
- Alle 3 Jahre muss eine Kontrolle der Aufzeichnungen durch eine befähigte Person durchgeführt werden.
ATEX:
Die ATEX zulassung wurde für die Arbeitssicherheit in explosionsgefährdeten Bereichen eingeführt. Sie unterscheidet darin, wie häufig es zu einer Gefahr kommen kann, ob die Explosion durch Staub oder Gas bzw. Dämpfe verursacht wird und die maximale Oberflächentemperatur, die das Gerät in dem gefährdeten Bereich erreichen darf, bevor diese eine Explosion verursacht.
MED:
Die Europäische Schiffsausrichtungslinie ist das wesentliche Regelwerk zum Thema Schiffsausrüstung. Sie regelt unter anderem das Zulassungsverfahren für Schiffsausrüstung von Schiffen unter europäischen Flaggen. Ein Gerät, dass durch die Europäische Schiffsausrichtungslinie zugelassen wurde, darf im gesamten EU-Raum ohne weitere nationale Zulassung in Verkehr gebracht, an Bord installiert und Benutzt werden.
In Kanälen oder Schächten werden manuelle oder elektrische Pumpen eingesezt, die für eine Probenentnahme Gas zu dem Gaswarngerät befördern. Dadurch kann eine potentielle Gefahr, ohne eigenes Risiko ermittelt werden.
In Staubigen oder Schmutzigen Arbeitsumgebungen empfiehlt sich ein Staubschutzfilter, der die Sensoren vor übermäßger verschmutzung schützt. Ohne den Filter kann die Verschmutzung zu verzögerter Gaserkennung oder dem Ausfall des Sensors führen.
Ebenfals gibt es verschiedene Hüllen, die entweder vor Stößen oder Hitze Schützen. Jenachdem welchen Bedingungen das Gaswarngerät im Einsatz ausgesetzt ist, empfiehlt sich solch ein zusätzlicher Schutz.
STEL (Kurzzeitige expositions Grenze):
Der STEL Wert ist die gesetzlich zulässige kurzzeitige Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes für eine Dauer von 15 Minuten, die nicht mehr als 4 mal pro Arbeitstag (bei 8h / Tag und 40h / Woche Arbeitszeit) vorkommen darf und bei der immer mindestens 60 Minuten zwischen den Expositionszeiten mit Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes liegen muss.
TWA (Zeit gewichteter Mittelwert):
Der TWA Wert die Empfehlung für den maximalen zeitgewichteten Mittelwert für die durchschnittliche Exposition auf Basis eines 8 Stunden Arbeitstages bei einer 40 Stunden Woche (bei 8h / Tag).
Beide Werte gelten nur für giftige Gase.
Tragbare Gaswarngeräte werden immer dann benötigt, wenn die Möglichkeit einer Gefährdung für Personen und Umwelt durch die Ansammlung von toxischen/giftigen oder brennbaren Gasen besteht. Solche Geräte können ein Hilfsmittel zur Gefahrenreduzierung sein, indem die Anwesenheit toxischer/giftiger oder brennbarer Gase erkannt und geeignete akustische und/oder optische Warnungen ausgegeben werden.